Die Geschichte

Wie es dazu kam ...

Der Wert eines "Ehrenwortes" des ehemaligen Fisser Bürgermeisters Alois Geiger

(Fortsetzung von der Startseite)

Dem damaligen Fisser Bürgermeister Alois Geiger (1986 - 1998) gefiel mein Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung gar nicht und er forderte mich auf still zu sein, mit den Worten (sinngemäßes Zitat): "Dir geht es gut genug, du hast keinen Grund Dich über dieses Gesetz aufzuregen." 

Ich kämpfte aber weiter.

Im Mai 1993 passierte dann folgende Begebenheit: Mein Mann und ich waren nach einer harten Wintersaison im wohlverdienten Urlaub. Während unserer Abwesenheit, ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung drang der Bürgermeister mit dem Gemeindesekretär und dem "Wasserableser" in unser Haus in Fiss ein. Der Bürgermeister behauptete, wir hätten Wasser abgeleitet und die Wasseruhr manipuliert. Strafanzeige erfolgte. 

Das Unerhörte daran: es war eine Vermutung ohne Beweislage (siehe Zeugenaussage und Freispruch unten). Die Gemeinde forderte damals in Schilling ca. 425.987,00 (ca. 31.000 Euro) an Nachzahlung ein. Im März 1994 erfolgte eine Aussprache zwischen dem Bürgermeister, Richter Dr. Werus und meinem Mann Toni Rietzler. Nach dieser Aussprache im Gang des Landesgerichtes, kam der Bürgermeister auf mich und meinen Anwalt Dr. Burmann zu und versprach per Handschlag, wenn wir die Forderung von 425.987,00 Schilling jetzt einzahlen (um Exekutionskosten zu sparen) würde er bei einem Freispruch alles zurückzahlen. Alles, plus Zinsen! Wir vertrauten auf die "Handschlagqualität" des Bürgermeisters und bezahlten das Geld mit Vorbehalt ein. Nicht zuletzt deshalb, da mir unser Rechtsanwalt Dr. Harald Burmann versicherte, sich im Falle von diesbezüglichen Schwierigkeiten als Zeuge bezüglich dieser Übereinkunft zur Verfügung zu stellen ZITAT Dr. Burmann: "Sie brauchen keine schriftliche Bestätigung, ich bürge dafür als Zeuge." 

Was dieser Ratschlag des Anwalts wert war, kam später zutage (und ist in der Sachverhaltsdarstellung ausführlich nachzulesen!) Es gab einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle und wir bekamen einen rechtskräftigen Freispruch. Die Begründung war, wir hatten nie Wasser abgezweigt. Auch ein Wasserrohrbruch im Vorfeld wurde bewiesen. 

Der Bürgermeister und seine Zeugen waren nicht imstande, uns Verfehlungen anzuhängen, es gab keinerlei Beweise. Man möchte glauben, nun sei die Causa beendet. Doch es war aber das Gegenteil der Fall. Das mit Vorbehalt bezahlte Geld wurde bis heute (Feb 2016) nicht zurückbezahlt! Im Gegenteil: mein Rechtsanwalt Dr. Burmann hat alle Einsprüche falsch eingebracht und den Freispruch und die Beweise beim Verwaltungsgerichthof nicht geltend gemacht! Im Dorf wurden wir verleumdet, wie Verbrecher behandelt, weiterhin als Betrüger dargestellt und erhielten sogar anonyme Briefe. Niemand - weder Anwalt Dr. Burmann noch der Ex-Bürgermeister Alois Geiger - wollte von der versprochenen Rückzahlung mehr etwas wissen. Die Staatsanwaltschaft-Innsbruck stellte alles ein, es wurde "schubladiert" und wir wurden nicht einmal verständigt (3 Jahre lang). Zur Zeit liegt die Sachverhaltsdarstellung in der Staatsanwaltschaft in Innsbruck. 

Wir hoffen, endlich unser Geld mit Zinsen zurückzuerhalten, Gerechtigkeit zu erfahren und eine Wiedergutmachung für alles Leid, was uns angetan wurde. 

Fam. Rietzler, Fiss


Hier finden Sie entsprechende Unterlagen, die all das gesagte beweisen.

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Ottilie & Anton Rietzler, Latschthayaweg 10, 6533 Fiss / Tirol
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